Darf ich mich nach der Ausbildung als 'Masseur' bezeichnen?
Nein. Die geschützte Berufsbezeichnung 'Masseur und medizinischer Bademeister' ist an eine staatlich anerkannte Ausbildung im medizinischen Bereich gebunden. Diese Ausbildung ist eine Wellness- und Körperarbeitsausbildung. Eine klare, beschreibende Bezeichnung wie 'Wellness-Tantra-Massagepraktiker' vermeidet Missverständnisse und entspricht dem tatsächlichen Tätigkeitsfeld.